Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ab dem 03.06.2019 ist nur noch die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

Stand: 6. März 2019
  1. Präambel
    1. AMVisor ist eine onlinebasierten Research- und Analysesoftware für die Auswertung europäischer E-Commerce Aktivitäten. Durch die Nutzung dieser Software erhalten die Nutzer Auswertungen, Analysen und, abhängig vom gewählten Tarif, Handlungsempfehlungen zu Ihren Produkten im Onlinemarkt. AMVisor ist ein Produkt der AMVisor GmbH.
    2. Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der AMVisor GmbH und gelten für alle unsere Verträge zur Softwarenutzung. Sie gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern lt. § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Leistungen von AMVisor
    1. AMVisor bietet den Nutzern eine onlinebasierten Research- und Analysesoftware für die Auswertung europäischer E-Commerce Aktivitäten. Der Zugang zur Software erfolgt über eine Web-Oberfläche. Jeder Nutzer erhält individuelle Zugangsdaten für den Login.
    2. AMVisor gewährt dem Nutzer nach Vertragsschluss für den Vertragszeitraum Zugriff auf die Software. Für den Zugang ist ein Internetzugang beim Nutzer Voraussetzung.
    3. Über die Weboberfläche erhält der Nutzer Zugang zu allen Analysen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen (abhängig vom gewählten Tarif) für seine Artikel. Die zu analysierenden Produkte werden vom Nutzer selbst eingetragen. Nach Absprache können sie auch von AMVisor eingetragen werden. Die maximal mögliche Anzahl von Produkten und die zu beobachteten Plattformen / Online-Shops werden bei Auftragserteilung individuell festgelegt.
    4. Wenn Handlungsempfehlungen erstellt werden, erfolgen diese nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Umsetzung und die möglichen Konsequenzen daraus ist allein der Nutzer verantwortlich. Ziel von AMVisor ist es, alle relevanten Daten einmal täglich zu aktualisieren. Technologisch bedingt, kann weder die Vollständigkeit, noch die Richtigkeit oder Aktualität der Daten garantiert werden.
    5. Systembedingt kann auch nach dem Basissetup die Nutzung der AMVisor Accounts erst 4 Wochen nach Bereitstellung der relevanten Zugänge und Produktdaten erfolgen.
  3. Geheimhaltung
    1. AMVisor verpflichtet sich, alle erhaltenen Daten und Informationen des Kunden geheim zu halten und weder für eigene Zwecke zu verwenden, noch an Dritte weiterzugeben. Transportdienstleister, Hoster, Infrastrukturlieferanten sind keine Dritte in diesem Sinne.
    2. Dies gilt nicht für Informationen, welche ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich zugänglich sind.
    3. AMVisor ist es gestattet, vertrauliche Informationen an verbundene Unternehmen im Sinne von §15 Aktiengesetz weiterzugeben, sofern dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendig ist.
  4. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde stellt AMVisor die notwendigen Informationen zur Verfügung. Das betrifft insbesondere die Artikeldaten inkl. ASIN und EAN und alle zur Analyse notwendigen Daten aus dem kundeneigenen Amazon Vendor-Portal.
    2. Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
    3. Die Analysen und Auswertungen dürfen vom Kunden nur für eigene Zwecke verwendet werden. Jegliche Veränderung, der Verkauf oder die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
    4. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung von AMVisor nicht gegen bestehende Verträge mit Amazon oder anderen Plattformbetreibern, deren Daten genutzt werden, verstößt.
  5. Vertragslaufzeit, Ende des Vertrages
    1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung bedarf der Textform.
  6. Preise, Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise ergeben sich aus der gültigen Preisliste bzw. aus dem individuellen Angebot.
    2. Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung. Kommt der Auftraggeber mit mehr als zwei monatlichen Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den Zugriff auf die Software zu entziehen.
  7. Gewährleistung und Haftung
    1. AMVisor haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet AMVisor– außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 10.000 €.
    3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
    4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
    5. Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von AMVisor.
    6. Aufgrund der technischen Eigenschaften des Dienstes von AMVisor kann nicht gewährleistet werden, dass die Software jederzeit verfügbar, erreichbar und frei von Fehlern ist.
  8. Sonstiges
    1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der AMVisor GmbH.
    3. Sollte irgendeine Vertragsbestimmung ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.